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Dokument-ID: 1019115
3.4.7 Aufsaugungsklausel und die Vorwegnahme von KV-Erhöhungen
Grundsätze
Nahezu alle österreichischen Arbeitsverhältnisse zu einem privaten Arbeitgeber unterliegen einem Kollektivvertrag (ca 98 %). Aus diesem Grund orientiert sich die Mindestentlohnung in diesen Fällen auch an den kollektivvertraglichen Vorgaben. Neben den kollektivvertraglichen Mindestsätzen, die in der Regel in jährlichen Verhandlungsrunden valorisiert werden, werden aber auch viele Fragen der Lohn- und Gehaltserhöhungen über dem kollektivvertraglichen Mindestsatz (Ist-Löhne/-Gehälter) über Kollektivvertragsabschlüsse entschieden.