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7.4 Bandbreiten- und Jahresarbeitsmodelle
Neben dem Einarbeiten von Fenstertagen, das aufgrund eines Kollektivvertrages bzw einer Delegation an die Betriebsvereinbarung (§ 1a Z 1 und 2 AZG) auf einen Durchrechnungszeitraum von einem Jahr ausgedehnt werden kann, gibt es eine weitere wesentliche Möglichkeit, zu einem langen Durchrechnungszeitraum zu gelangen. Die Zeitkonten- bzw Durchrechnungsmodelle sind dadurch geprägt, dass der Arbeitgeber darüber bestimmt, wann die Arbeit geleistet wird. Im Unterschied dazu bestimmt bei der Gleitzeit über den Verlauf der Schwankungen der Arbeitnehmer selbst. Gemeinsam ist diesen Modellen, dass die erhöhte Arbeitszeit während gewisser Perioden durch verringerte Arbeitszeit während anderer Perioden ausgeglichen wird – im Verhältnis 1:1 ohne Mehr- oder Überstundenzuschläge. Bei der Wahl der Modelle ist sohin zu hinterfragen, ob die betrieblichen Erfordernisse es erlauben, dass die Arbeitnehmer den Einsatz ihrer Arbeitskraft selbst steuern dürfen, oder nicht.