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Dokument-ID: 774792
1.1 Organisation des Betriebsratsbüros und der Betriebsratsagenden
Aufgabenbereiche der Arbeitnehmervertretung im Betrieb
Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz haben die Arbeitnehmer eines Betriebes ab einer bestimmten Betriebsgröße das Recht, eine betriebliche Interessenvertretung einzurichten. Die Organe der Arbeitnehmerschaft haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern sowie die Arbeitnehmer/innen gegenüber dem/der Betriebsinhaber/in zu vertreten.