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Neu Dokument-ID: 774792

Peter Zeitler - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Organisation des Betriebsratsbüros und der Betriebsratsagenden

Aufgabenbereiche der Arbeitnehmervertretung im Betrieb

Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz haben die Arbeitnehmer eines Betriebes ab einer bestimmten Betriebsgröße das Recht, eine betriebliche Interessenvertretung einzurichten. Die Organe der Arbeitnehmerschaft haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern sowie die Arbeitnehmer/innen gegenüber dem/der Betriebsinhaber/in zu vertreten.

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