© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 904694

Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Der Wahlvorstand

Der Wahlvorstand soll die BR-Wahl vorbereiten und durchführen. Ohne Wahl des Wahlvorstandes ist die BR-Wahl anfechtbar.

Wahl des Wahlvorstandes

Der Wahlvorstand wird von der Betriebsversammlung gewählt (§ 9 BRWO 1974, § 54 Abs 1 ArbVG). Die Einberufung der Betriebsversammlung obliegt den in § 45 ArbVG genannten Einberufungsberechtigten, dh grds dem BR. Besteht kein BR oder ist dieser vorübergehend funktionsunfähig, sind folgende Personen zur Einberufung berechtigt:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Betriebsratsarbeit in unserem Shop! Zum Shop