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Dokument-ID: 774197
2.2.3 Einstellung von begünstigten Behinderten
Begünstigte Behinderte sind nach der Definition des Behinderteneinstellungsgesetzes österreichische Staatsbürger sowie Angehörige von EWR-Staaten, bei denen vom jeweils für das Bundesland zuständigen Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen mit Bescheid ein Grad der Behinderung von zumindest 50 % festgestellt wurde.