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Dokument-ID: 774634
6.2 Folgen des Betriebsübergangs für bestehende Arbeitsverhältnisse
Bestandsgarantie für Arbeitsverhältnisse
Grundsätzliche Intention des Gesetzgebers im Zusammenhang mit Betriebsübergängen ist der Schutz der Arbeitnehmer. Der gesetzlich festgeschriebene Grundsatz ist, dass sich durch einen Betriebsübergang an den bestehenden Arbeitsverhältnissen möglichst wenig ändern soll. Änderungen sind vor allem im Rahmen des anwendbaren Kollektivvertrages sowie der normativen Betriebsvereinbarungen zulässig. Kündigungen sind grundsätzlich untersagt.