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Dokument-ID: 774446
3.4.1 Funktion des Betriebsrates bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen (Dienstgeberkündigung)
Gerade im Zusammenhang mit Betriebsverkleinerungen und Betriebsschließungen spielt der Betriebsrat im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsverhältnissen eine erhebliche Rolle. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates sind hier so angelegt, dass bei jedem einzelnen Schritt einer Auflösung eines Dienstverhältnisses dem Betriebsrat bestimmte Funktionen zukommen.