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Dokument-ID: 780163
6.1 Gleichbehandlung
Das Gleichbehandlungsgesetz, das im Wesentlichen aus der Umsetzung von EU-Richtlinien heraus entstanden ist, verbietet unter anderem, dass Arbeitnehmer in verschiedenen Situationen ihres Erwerbslebens wegen ihres Alters benachteiligt, sprich diskriminiert werden.