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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.8 Ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung für die Einrichtung eines HSchG-Meldesystems erforderlich?

Informationsrecht des Betriebsrats

Auch für den Betriebsrat wird das Thema Meldestelle von Bedeutung sein. Da dadurch zweifellos die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer des Betriebes berührt werden, besteht jedenfalls gem § 91 ArbVG ein Informationsrecht gegenüber dem Betriebsinhaber/der Betriebsinhaberin. Dieses Informationsrecht bezieht sich auf die Einrichtung selbst (Welche Art der Meldestelle wurde eingerichtet? Welche Personen sind daran beteiligt? etc) und in weiterer Folge auf allgemeine Daten und Erfahrungen mit der Meldestelle, nicht jedoch auf konkrete Daten von Hinweisgebern oder im Hinweis genannter Personen.

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