© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1110775
3.4.11 Normalarbeitszeit in der Gleitzeit
Gilt der KV oder das Arbeitszeitgesetz im Bereich der Gleitzeit?
Seit 01.09.2018 können laut § 4b Arbeitszeitgesetz 12 Stunden Normalarbeitszeit in der Gleitzeit als zulässig vereinbart werden. Gleichzeitig gelten – je nach Branche – konkrete Kollektivverträge, die mitunter nur 10 Stunden Normalarbeitszeit in der Gleitzeit zulassen. Welche Bestimmung ist nun zu beachten? Das Arbeitszeitgesetz oder der Kollektivvertrag?