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Dokument-ID: 774079
1.4 Recht auf Anhörung und Beratung
Allgemeine Anhörungs- und Beratungsrechte
Auf die Beratungsrechte des Betriebsrates in bestimmten wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere nach der Übermittlung von Jahresabschlüssen, wurde bereits oben eingegangen. Auch ansonsten sind die Anhörungs- und Beratungsrechte stark ausgeprägt.