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Martin Holzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Übertritt von übergeleiteten Arbeitnehmern in ein neues Arbeitsrecht

Bei einigen Ausgliederungen aus dem Bundesdienst wurde ein eigener Firmenkollektivvertrag gestaltet, der ein maßgeschneidertes Arbeitsrecht für die konkrete Betriebssituation darstellt. Ein solcher Kollektivvertrag nimmt einerseits Anleihen am bisher geltenden Dienstrecht des öffentlichen Dienstes, beinhaltet aber auch Passagen aus dem allgemeinen Arbeitsrecht und schafft oftmals kreative, für die Beschäftigten vorteilhafte Arbeitnehmerrechte. Speziell im gehaltsrechtlichen Teil werden zum Teil deutliche Veränderungen zum klassischen Dienst- und Gehaltsrecht vorgenommen, welche für manche übergeleitete Arbeitnehmer ein Argument sein können, in dieses neue Kollektivvertragssystem zu wechseln.

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