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Milka Milicic - Carla Zimmermann-Gassner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.3 Update zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

Ziel der Whistleblower-Richtlinie und des HSchG

Die Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) ist die unmittelbare Reaktion des Europäischen Gesetzgebers auf diverse medial breit diskutierte Fälle wie etwa Edward Snowden oder Chelsea Manning. Hinweisgeber (sog. „Whistleblower“) verfügen über besondere Kenntnis von unternehmensinternen Informationen und wollen mit ihrem Hinweis einen Beitrag zur Aufdeckung und Bekämpfung von Missständen leisten. Das können beispielsweise aktuelle oder ehemalige Arbeitnehmer, aber auch Bewerber, unbezahlte Praktikanten oder Lieferanten sein. Whistleblower müssen oftmals schwerwiegende persönliche oder berufliche Nachteile in Kauf nehmen. Zum Schutz von Hinweisgebenden hat der Unionsgesetzgeber im Jahr 2019 die Whistleblower-Richtlinie erlassen.

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