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Dokument-ID: 774430
3.1.3 Wiedereinstellungszusagen
Eine Wiedereinstellungszusage ist die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird (zumeist einvernehmlich) und entweder zu einer bestimmten Zeit und/oder bei Eintritt bestimmter Bedingungen ein neues Arbeitsverhältnis zwischen denselben Parteien wieder eingegangen wird. Sie sind vor allem im Baugewerbe sowie in Saisonbetrieben üblich und allgemein anerkannt.