© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 541478

Reinhard Veith - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Anhang

Kurzbeschreibung

Zusätzlich zu den Vorschriften, die von allen Unternehmern des UGB zu beachten sind, sieht das UGB für Kapitalgesellschaften die Verpflichtung vor, einen Anhang zu erstellen. Gem § 222 UGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat dabei ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Wenn dies aus besonderen Umständen nicht gelingt, sind im Anhang die erforderlichen zusätzlichen Angaben zu machen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Aktuelle Bilanzierungspraxis in unserem Shop! Zum Shop