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Dokument-ID: 400935
Dienstgeberabgabe
Kurzbeschreibung
Die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (DGA, U-Bahn Steuer) gehört zu den vom Entgelt abhängigen Abgaben und Pflichtbeiträgen. Steuerschuldner sind alle Unternehmer, die in Wien mindestens einen Dienstnehmer beschäftigen. Sie beträgt für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche eines bestehenden Dienstverhältnisses EUR 2,–. Der Ertrag aus der Dienstgeberabgabe ist zweckgebunden und ist für den Bau der Wiener U-Bahn zu verwenden (so genannte „U-Bahn Steuer“).