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Dokument-ID: 400943
Dienstgeberbeitrag – Zuschlag
Kurzbeschreibung
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gehört zu den vom Entgelt abhängigen Abgaben und Pflichtbeiträgen. Dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer gewährt worden sind. Steuerschuldner sind alle Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Er liegt zwischen 0,34 % und 0,42 %.