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Dokument-ID: 400918
Dienstgeberbeitrag
Kurzbeschreibung
Der Dienstgeberbeitrag gehört zu den vom Entgelt abhängigen Abgaben und Pflichtbeiträgen. Dem Dienstgeberbeitrag unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer gewährt worden sind. Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden. Der Dienstgeberbeitrag beträgt 3,7 % der Beitragsgrundlage.