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Neu Dokument-ID: 396637

Gerda Schönsgibl - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Einfuhrumsatzsteuer gem § 12 Abs 1 Z 2 lit b UStG (Einhebung durch das Finanzamt)

Kurzbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer nicht an das Zollamt, sondern an das Finanzamt abzuführen. Die am Abgabenkonto gebuchte Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt werden, kann als Vorsteuer abgezogen werden.

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