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Dokument-ID: 402480
Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Kurzbeschreibung
In der unternehmerischen Praxis werden die meisten Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) ausschließlich im Unternehmen verwendet. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Privatvermögen, noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, stellen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5 EStG gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Entschluss, die Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (vgl VwGH Ra 2023/15/0059).