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Going-Concern-Prinzip
Kurzbeschreibung
Das Prinzip des Going-Concern kann mit Grundsatz der Unternehmensfortführung übersetzt werden. Dieser Grundsatz besagt, dass der Unternehmer bei der Bewertung seiner Vermögensgegenstände und Schulden vom Fortbestand seines Unternehmens auszugehen hat. Damit unterstellt man im Rahmen der Bilanzierung, dass es sich um ein lebensfähiges Unternehmen handelt. Von diesem Grundsatz ist nur dann abzugehen, wenn es Umstände gibt, die dafür sprechen, dass die unternehmerische Tätigkeit eingestellt wird. Dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Liquidation der Gesellschaft beschlossen worden ist oder wenn über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In solchen Fällen kann von einem Fortbestand des Unternehmens nicht mehr ausgegangen werden mit der Folge, dass ein Abgehen vom Grundsatz des Going-Concern erforderlich ist.