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Dokument-ID: 391336
Grunderwerbsteuer
Kurzbeschreibung
Der Erwerb von inländischen Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer (GrESt). Die Steuerschuld entsteht mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes. Der Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch ist für die Entstehung der Steuerschuld nicht ausschlaggebend. Beim Erwerb als Erbe entsteht die Steuerschuld mit Einantwortung.