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Dokument-ID: 634684
Immo-ESt
Kurzbeschreibung
Die Immobilienertragsteuer ist im Wege der Selbstberechnung durch die Parteienvertreter zu ermitteln und abzuführen. Grundstücksveräußerungen, die nach dem 31.03.2012 stattgefunden haben, unterliegen der Steuerpflicht. Es kommt grundsätzlich der Steuersatz von 30 % zur Anwendung. Die Immo-ESt wird nur bei entgeltlichen Übertragungen fällig.