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Kapitalrücklagen
Kurzbeschreibung
Kapitalrücklagen zählen zusammen mit Gewinnrücklagen zu der Gruppe der versteuerten Rücklagen. Versteuerte Rücklagen sind Rücklagen, die nicht zulasten des steuerlichen Einkommens gebildet werden können und stellen für das Unternehmen Eigenkapital dar. Kapitalrücklagen unterscheiden sich von Gewinnrücklagen dadurch, dass sie durch die Zufuhr von Eigenkapital (zB das Agio, Zuschüsse oder Einlagen vonseiten der Gesellschafter usw) von außerhalb des Unternehmens entstanden sind und nicht durch die Erwirtschaftung von Gewinnen. Kapitalrücklagen sind also ein Maßstab für die Außenfinanzierung eines Unternehmens.