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Dokument-ID: 396692
Kommunalsteuer
Kurzbeschreibung
Die Kommunalsteuer gehört zu den vom Entgelt abhängigen Abgaben und Pflichtbeiträgen. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden. Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bruttoarbeitslöhne.