© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 847226
Negatives Eigenkapital
Kurzbeschreibung
Negatives Eigenkapital muss immer dann in der Bilanz ausgewiesen werden, wenn das Eigenkapital vollständig durch Verluste aufgebraucht wurde. Der Bilanzposten Eigenkapital ist dabei in „Negatives Eigenkapital“ umzubenennen und der Fehlbetrag unter negativem Vorzeichen auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob gleichzeitig auch insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt.