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Niederstwertprinzip
Kurzbeschreibung
Das Niederstwertprinzip wird aus dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht abgeleitet. Aus Gründen des Gläubigerschutzes ist vorsichtiges Handeln des Unternehmers geboten. Nach allgemeiner Ansicht erstreckt sich die unternehmerische Vorsicht insbesondere auf den Bereich der Rechnungslegung. Das Niederstwertprinzip fordert, dass der Unternehmer bei der Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Werten eines Vermögensgegenstandes immer den niedrigeren Wert ansetzen muss. Er hat sich daher immer eher ärmer als reicher darzustellen. Das Niederstwertprinzip bezieht sich auf das Aktivvermögen, dem das Höchstwertprinzip der Passiva gegenübersteht. Beide Prinzipien entspringen dem Vorsichtsprinzip.