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Realisationsprinzip
Kurzbeschreibung
Das Realisationsprinzip ist eng mit dem Grundsatz der Periodenabgrenzung verbunden, dh dass Geschäftsfälle erst dann in den Büchern gewinnwirksam sein dürfen, wenn der Umsatzakt realisiert wurde. Der Normalfall der Ertragsrealisierung ist die Lieferung eines Sachgutes, bei Dienstleistungsbetrieben die entsprechende Leistung aufgrund eines der üblichen Verträge, meist eines Kauf-, Werk- oder Beförderungsvertrages. Als Zeitpunkt der Gewinnrealisierung ist also nicht der Zeitpunkt der Zahlung oder der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung maßgeblich.