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Reihengeschäfte
Allgemeines
Gemäß Rz 474g UStR gilt: „Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte über dieselben Gegenstände abschließen und diese Gegenstände unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer (Empfänger) in der Reihe befördert oder versandt werden. Nicht maßgeblich ist, wie viele Personen Teil des Reihengeschäfts sind und ob es sich um Warenlieferungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets oder mit Drittlandbezug handelt. Die Bestimmung kommt auch zur Anwendung, wenn die letzte Person in der Reihe ein Nichtunternehmer ist. Bei Reihengeschäften ist zu beachten, dass die Umsätze (gedanklich) zeitlich hintereinander stattfinden und der Ort jedes Umsatzes für sich bestimmt werden muss. Hierbei gilt, dass die Warenbewegung nur einem Umsatz in der Reihe zugeordnet werden kann (bewegte Lieferung). Innerhalb eines Reihengeschäftes kann nur die bewegte Lieferung – unter den allgemeinen Voraussetzungen – als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung von der Steuer befreit bzw als Versandhandelsumsatz behandelt werden.“