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Dokument-ID: 390871
Software – Anschaffung
Kurzbeschreibung
Ob eine Anschaffung oder Herstellung vorliegt, ist steuerrechtlich danach zu unterscheiden, ob der Auftraggeber oder der Auftragnehmer die Herstellerinitiative und das Herstellerrisiko trägt. Werden unkörperliche Wirtschaftsgüter – insbesondere Software – durch Dritte zu einem Fixpreis hergestellt, so liegt eine Anschaffung und damit ein entgeltlicher Vorgang vor.