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Dokument-ID: 403189
Sonstige Forderungen
Kurzbeschreibung
Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Einnahmen und Ausgaben jenem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Im Fall der sonstigen Forderungen werden im Abschlussjahr Leistungen erbracht, für welche die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Eine entsprechende Abgrenzung ist daher vorzunehmen. Diese Rechnungsabgrenzungen werden auch fremde Rückstände oder aktive Antizipationen genannt. Beispiele für sonstige Forderungen sind Mieten oder Zinsen, die erst im Nachhinein bezahlt werden.