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Dokument-ID: 403205
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzbeschreibung
Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Einnahmen und Ausgaben jenem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Im Fall der sonstigen Verbindlichkeiten werden im Abschlussjahr Leistungen bezogen, für welche die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Eine entsprechende Abgrenzung ist daher vorzunehmen. Sonstige Verbindlichkeiten werden auch als eigene Rückstände oder passive Antizipationen bezeichnet.