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Dokument-ID: 680543
Stammkapital gründungsprivilegierte GmbH
Kurzbeschreibung
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche unter Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung des § 10b GmbHG gegründet werden, werden als „gründungsprivilegierte GmbH“ bezeichnet. Das „gründungsprivilegierte Stammeinlagen“ bei einer „gründungsprivilegierten GmbH“ betragen EUR 10.000,–; mindestens die Hälfte (das sind EUR 5.000,–) sind anlässlich der Gründung der Gesellschaft bar zu bezahlen.