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Dokument-ID: 387438
Stichtagsprinzip
Kurzbeschreibung
Das Stichtagsprinzip fordert, dass der Unternehmer für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen hat. Er hat weiters für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar zu erstellen. Zweck des Stichtagprinzips ist die alljährliche Feststellung der Vermögenslage des Unternehmers. Dies entspricht der statischen Bilanzauffassung, wonach die Hauptaufgabe der Bilanz in der Ermittlung und Gliederung der Vermögensgegenstände und Schulden besteht.