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Dokument-ID: 403221
Stille Reserven
Kurzbeschreibung
Scheiden Wirtschaftsgüter aus dem Betrieb aus, so kommt es zur Auflösung stiller Reserven. Die stille Reserve ergibt sich als Differenzbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (= Entgelt aus der Veräußerung) und dem Buchwert eines Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt des Ausscheidens.