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Gerda Schönsgibl - Raphael Albert - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

Ortstaxe

Kurzbeschreibung

Die Ortstaxe beträgt 3,2 % je Person und Beherbergung. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Entstehen der Steuerpflicht beim Magistrat der Stadt Wien anzuzeigen. Die Ortstaxe ist kein Aufwand für das Beherbergungsunternehmen, sondern ein „Durchlaufposten“ und somit nicht ergebniswirksam.

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