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Neu Dokument-ID: 1077105

Clemens Purtscher | Muster | Technische Checkliste

9.1 Batterieladeplätze

Rechtliche Grundlagen

OVE EN IEC 62485-Reihe

BVS Brandverhütungsstelle OÖ Merkblatt Nr 8

VdS 2259 – Brandschutz bei Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge

Nr

Vorgehensweise

OK

Bemerkung

Einzelladeplätze

1

Keine Aufstellung von Einzelladeplätzen in

 

 

1.1

  • feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen

 

 

1.2

  • feuchten und nassen Bereichen

 

 

1.3

  • frostgefährdeten Bereichen

 

 

1.4

  • Bereichen ohne ausreichenden Luftwechsel

 

 

2

Elektrostatisch leitfähiger Boden

 

 

3

Mindestens ein Handfeuerlöscher Type G6 steht bereit

 

 

4

Raumtemperatur zwischen 10 °C und 25 °C

 

 

5

Mindestens 60 cm breiter Bediengang um das zu ladende Fahrzeug

 

 

6

Schuhe mit antistatischen Schuhsohlen

 

 

7

Bodenmarkierung der Einzelladeplätze

 

 

8

Keine brennbaren Lagerungen im Nahebereich der Ladestelle

 

 

9

Mindest-Sicherheitsabstände einhalten:

 

 

9.1

  • 1 m zwischen den zu ladenden Batterien und den Ladegeräten

 

 

9.2

  • 0,5 m zu funkenbildenden Betriebsmitteln wie Schaltern, Steckdosen und Ähnlichem

 

 

9.3

  • 1 m zwischen Batterieladegerät und Stellplatz bzw zu ladender Batterie

 

 

9.4

  • 0,5 m zwischen Stellplatz und Wand

 

 

9.5

  • 0,8 m von der Zugangsseite

 

 

9.6

  • 2,5 m zwischen Stellplatz und brennbaren Gegenständen

 

 

9.7

  • 5 m zwischen Stellplatz und feuer- bzw explosionsgefährdeten Bereichen

 

 

Batterieladeräume

10

Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme

 

 

11

Ausreichende Belüftung

 

 

12

Technische Lüftung von Beginn bis eine Stunde nach der Ladung

 

 

13

Anschließen des Ladegerätes an die Batterie nur in spannungsfreiem Zustand, polrichtig und ohne Funkenbildung

 

 

14

Aufstellung des Ladegeräts kippsicher und auf nicht brennbarem Material

 

 

15

Positionierung des Ladegeräts außerhalb des Abluftstroms der Batterie

 

 

16

Mindestens 1,0 m Abstand zwischen Ladegerät und Batterien

 

 

17

Nur isolierte Anschluss-/Klemmzangen, Polklemmen und Werkzeuge verwenden

 

 

Kennzeichnung

18

Folgende Warn- und Verbotsschilder außen beim Zugang zum Batterieraum angebracht:

 

 

18.1

  • „Gefährliche Spannung“

 

 

18.2

  • „Feuer, offene Flammen, Rauchen verboten“

 

 

18.3

  • „Batterie, Batterieraum“

 

 

19

Batterien (Zelle, Blöcke) individuell gekennzeichnet

 

 

20

Vollständige Angaben für das Personal im Nahbereich der Batterie

 

 

21

Sicherheitskennzeichnungen im Bereich der Ladestation angebracht

 

 

21.1

  • „Warnung vor Gefahren durch Batterien“

 

 

21.2

  • „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“

 

 

21.3

  • „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“

 

 

21.4

  • „Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung“

 

 

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