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Dokument-ID: 425839
Bereich, allgemein zugänglicher
Bereich innerhalb oder außerhalb eines Bauwerkes, der für die regelmäßige Erschließung oder Benutzung durch unterschiedliche Personen, wie zB Bewohner, Kunden, Lieferanten, gedacht ist. Nicht dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder Reihenhäuser, die ausschließlich der Wohnnutzung dienen, sowie Bereiche innerhalb einer Wohneinheit und Räume, in denen nicht mehr als 15 Personen gleichzeitig anwesend sind.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019