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Dokument-ID: 1027024
Bestehende Bauten
(Auch bestehende Hochbauten, bestehende Bauwerke, Bestand, Bestandsgebäude, bestehende Gebäude)
Als bestehende Bauten gelten Bauten, die rechtmäßig bestehen, die also entweder eine behördliche Benützungsbewilligung erhalten haben oder für die eine vollständig belegte Fertigstellungsanzeige vorgelegt wurde (dh konsensgemäß errichtet wurden) und setzen einen den Konsens entsprechenden Zustand der bestehenden Bauten voraus.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019