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Neu Dokument-ID: 250805

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband ÖBFV | Glossar

Brandschutzgruppe (BSG)

Personengruppe in einem Betrieb, die zB entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl I Nr 47/1997, und der Arbeitsstättenverordnung, AStV, § 44, BGBl II Nr 368/1998 oder nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen (siehe auch TRVB O 117) ausgebildet und ausgerüstet ist, um im Brandfall den Schutz der im Betrieb Beschäftigten zu gewährleisten.

Quelle: TRVB A 001 („Definitionen“)

Hinweis: Bei BSG gem AStV handelt es sich um bestehende BSG, die nach der AStV 1999 vorgeschrieben waren. Die AStV idgF kennt den Begriff der BSG nicht mehr.

Länder und Bund haben eigene Bedienstetenschutzgesetze; die Bestimmungen dieser TRVB gelten sinngemäß auch für erforderliche Ausbildungen gemäß dieser Gesetze.

Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)