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Dokument-ID: 245730
Brandschutzorganisation
Personengruppe, bestehend aus BSB, BSB-Stv und eventuell vorhandenen BSW und ggf weiteren ausgebildeten und unterwiesenen Personen, die im Brand- oder Alarmfall bestimmte, ihnen zugewiesene und im Brandalarmplan festgelegte Aufgaben übernehmen und durchführen.
Anmerkung: Sofern eine Betriebsfeuerwehr vorhanden ist, ist diese auch Bestandteil der Brandschutzorganisation.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)