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Dokument-ID: 1098089
Geschützter Bereich (im Sinne der TRVB 112 S)
Raum oder Raumgruppe, der bzw die derart unter Überdruck gesetzt wird, daß ein Eindringen von im nicht geschützten Bereich auftretenden Brandrauch in diesen Raum oder diese Raumgruppe unter definierten Randbedingungen unterbunden wird.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)