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Clemens Purtscher | Muster | Technische Checkliste

6.2 Lagerung auf Baustellen

Rechtliche Grundlagen:

Bauarbeiterschutzverordnung

Versicherungsverband Österreich: Brandschutz auf Baustellen

TRVB 141

Nr

Prüfpunkt

OK

Bemerkung

1

Lagerungen am Bauplatz

1.1

Sicherheitsabstände bei festen brennbaren Stoffen einhalten

 

 

1.2

Leicht brennbare Stoffe in Behelfsbauten lagern

 

 

1.3

Ausreichende Abstände um Behelfsbauten, die aus brennbaren Stoffen bestehen, einhalten

 

 

1.4

Behelfsbauten für Lagerungen außen kennzeichnen

 

 

1.5

Lagerverbote einhalten

 

 

2

Lagerung von Druckgasbehältern in Lagerräumen

2.1

Lagerräume hochbrandhemmend gebaut oder von Schutzzone umgeben

 

 

2.2

Öffnungen in Wänden und Decken mindestens brandhemmend

 

 

2.3

Stets für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen

 

 

2.4

Mindestens zwei Belüftungsöffnungen

 

 

3

Lagerung von Druckgasbehältern im Freien

3.1

Keine gemeinsame Lagerung von Druckgasbehältern mit brennbaren Flüssigkeiten oder brennbaren festen Stoffen

 

 

3.2

Leere und gefüllte Behälter getrennt lagern

 

 

3.3

Behälter vor Erwärmung sowie gegen Schläge, Stöße und Erschütterung schützen und gegen Umfallen sichern

 

 

3.4

Umzäunung in mind 2 m Höhe

 

 

3.5

Schutzzone von 5 m um das Lager

 

 

4

Baustellenabfälle

4.1

Nicht in oder auf Bauobjekten lagern

 

 

4.2

Leicht brennbare Abfälle und Rückstände nach jeder Arbeitsschicht entfernen

 

 

4.3

Flucht- und Verkehrswege von Abfällen freihalten

 

 

4.4

Abfälle von Feuerstätten und anderen Zünd- oder Wärmequellen fernhalten

 

 

4.5

Leicht- oder selbstentzündliche Abfälle in geeigneten Behältern sammeln

 

 

5

Organisatorische Maßnahmen

5.1

Für den Brandschutz verantwortliche Person bestimmen und mit den erforderlichen Kompetenzen ausstatten

 

 

5.2

Brandschutzbegehung der Baustelle in jeder Schicht

 

 

5.3

„Verhalten im Brandfall“ kundmachen

 

 

5.4

Baustellenordnung erstellen und den beschäftigten Firmen nachweislich mitteilen

 

 

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