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Dokument-ID: 243385
Laubengang, offener
Gang an der Außenseite eines Gebäudes, der mindestens zur Hälfte gegenüber dem Freien offen ist und der überwiegend gleichmäßig verteilte, unverschließbare Öffnungen über der Parapethöhe besitzt.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)