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1.9 Musterbetriebsanweisung private Elektrogeräte
Private Elektrogeräte, wie zB
- Kaffeemaschinen,
- Wasserkocher,
- Tauchsieder,
- Kochplatten,
- Radiogeräte,
- Kühlschränke,
- Heizgeräte etc,
werden häufig von Mitarbeitern aus ihrem Privatbesitz in den Betrieb gebracht. Statistiken der Brandschutzversicherer beweisen, dass von diesen privaten Elektrogeräten eine große Brandgefahr ausgeht. Die Gründe dafür sind häufig technische Defekte (veraltete Geräte), falsche Aufstellung und unsachgemäße Handhabung. Diese Tatsache veranlasst die Geschäftsleitung eine betriebliche Regelung über den Umgang mit privaten Elektrogeräten zu erlassen. Private Elektrogeräte dürfen im Betrieb nur genutzt werden, wenn nachfolgende Regelungen strikt eingehalten werden.