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Dokument-ID: 251268
Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA)
Ist die Summe aller Einrichtungen, die bestimmungsgemäß dazu dienen, im Brandfall ab einem bestimmten Zeitpunkt den Abzug von Rauch und/oder Wärme in einem derartigen Ausmaß zu bewirken, dass bis zum Erreichen einer festgesetzten Brandfläche eine rauchfreie Schicht in festgesetzter Höhe erhalten bleibt.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)