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Dokument-ID: 915681
Rauchableitungsanlage (RAA)
Eine Rauchableitungsanlage (RAA) ist die Summe aller Einrichtungen, die dazu dienen, im Brandfall den natürlichen Abzug von Rauch und/oder Wärme zu ermöglichen, wobei die Ausbildung einer definierten rauchfreien Schicht nicht Ziel der Anlage ist. Dazu können unterstützend allenfalls mobile Ventilatoren eingesetzt werden.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)