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Dokument-ID: 255536
Sicherheitsstromquelle
Einrichtung, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die elektrische Energie für die Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen bereitstellt.
Folgende Sicherheitsstromquellen werden unterschieden:
- Einzelbatterieanlage: Batterien wartungsfreier Bauart, die höchstens zwei Orientierungsleuchten bei mindestens einstündigem Betrieb speisen
- Gruppenbatterieanlage (LPS-System): Batterieanlage, die aus einer Batterie sowie einer Lade- und Kontrolleinrichtung besteht. Gruppenbatterieanlagen sind auf eine bestimmte Leistungsabgabe und Leuchtenanzahl beschränkt.
- Zentralbatterieanlage (CPS-System): Batterieanlage, die aus einer Batterie sowie einer Lade- und Kontrolleinrichtung besteht. Zentralbatterieanlagen versorgen die notwendigen Sicherheitseinrichtungen ohne Leistungsbegrenzung.
- Sicherheitsstromaggregat: Aggregat, das bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung nach maximal 15 s die elektrische Energie für die Versorgung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen bereitstellt
- Zweites unabhängiges Stromnetz: Stromversorgung, bei der bei Ausfall eines Netzes die Versorgung durch das andere Netz sichergestellt wird
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)