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Gernot Wurm | Muster | Technische Checkliste

4.1 Unterweisung von Arbeitnehmern in Explosionsschutzbereichen

Rechtliche Grundlagen:

§ 6 VEXAT, BGBl II 309/2004 id F BGBl II 186/2015:

„(1) Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind iSd § 12 ASchG zumindest über Folgendes zu informieren:

  1. Wie Explosionsgefahr entsteht und in welchen Bereichen sie vorhanden ist,
  2. über die Art der am Arbeitsplatz möglichen Explosionsgefahren, die getroffenen Schutzmaßnahmen, deren Wirkung und Auswirkungen,
  3. das Verhalten bei Warnung oder Alarm.

(2) Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind iSd § 14 ASchG zumindest jährlich zu unterweisen:

  1. Im richtigen Verhalten gegenüber Explosionsgefahren bei vorhersehbaren Störungen;
  2. im richtigen Umgang mit den vorhandenen Arbeitsmitteln;
  3. darin, welche ortsveränderlichen Arbeitsmittel eingesetzt und welche nicht eingesetzt werden dürfen und welche sonstigen ortsveränderlichen Gegenstände eine Explosionsgefahr bewirken oder erhöhen können;
  4. in der sicheren Durchführung von Arbeiten, unter besonderer Berücksichtigung von Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung;
  5. darüber, welche Arbeitskleidung (einschließlich Arbeitsschuhe) oder persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist und welche nicht verwendet werden darf.

(3) Für folgende Arbeiten sind schriftliche Anweisungen (§ 14 Abs 5 ASchG) zu erstellen:

  1. Befahren (Inspektion) und Arbeiten (wie Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung) in oder an Betriebseinrichtungen (wie Behältern, Silos, Rohrleitungen, Schächten oder Gruben), die brennbare Arbeitsstoffe enthalten, enthalten haben oder in denen sich explosionsfähige Atmosphären ansammeln können,
  2. Arbeiten, für deren Dauer eine temporäre Zoneneinstufung oder -umstufung erfolgen muss (§ 12 Abs 2 oder 3).“

Betrieb:

Anlage:

Anlagenteil:

Arbeitsraum/-platz:

Name des Arbeitnehmers:

Tätigkeit des Arbeitnehmers:

Stoff/e der/die für die Explosionsgefährdung maßgeblich ist/sind:

Datum der Unterweisung:

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