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Dokument-ID: 984434
Voneinander unabhängige Fluchtwege
Sind solche, die entweder, im Gebäudeinneren verlaufend, voneinander durchwegs durch rauch- oder brandabschnittsbildende Bauteile getrennt sind und zu verschiedenen Stiegenhäusern oder Ausgängen führen, oder von denen einer über die Gebäudeaußenseite verläuft (Fluchtleiter, Fluchtbalkon).
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)